Die Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) in der Kreativwirtschaft stellt das Urheberrecht vor neue Herausforderungen. KI-Systeme können Texte, Bilder, Musikstücke und andere kreative Werke erstellen, die von Menschen nicht zu unterscheiden sind. Das wirft die Frage auf, wer das Urheberrecht an diesen Werken besitzt.
Die europäische Gesetzgebung sieht vor, dass KI-Systeme das Urheberrecht an ihren eigenen Werken besitzen können. Dies gilt jedoch nur, wenn die KI-Systeme ein gewisses Maß an Autonomie aufweisen. Sobald ein Mensch in den kreativen Prozess eingreift, geht das Urheberrecht auf den Menschen über.
In Deutschland ist die Rechtslage noch nicht abschließend geklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2023 entschieden, dass KI-Systeme grundsätzlich das Urheberrecht an ihren eigenen Werken besitzen können. Allerdings hat das Gericht auch klargestellt, dass das Urheberrecht nicht unbeschränkt ist. So kann das Urheberrecht beispielsweise entzogen werden, wenn das Werk gegen das Gesetz verstößt.
Die Frage des Urheberrechts an KI-Werken ist ein komplexes Thema, das noch nicht abschließend geklärt ist. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Rechtsprechung in den kommenden Jahren weiter entwickelt wird.